trinitas-Therapeutin bei der Behandlung

Zuzahlung in der Physiotherapie

Es gibt neue Regelungen zur Zuzahlung in der Physiotherapie.

Regelungen zur Zuzahlung in der Physiotherapie

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie über eine wichtige Änderung bei der Abrechnung der gesetzlichen Zuzahlung in unserer Physiotherapiepraxis informieren:

Ab sofort stellen wir die Rechnung für die gesetzliche Zuzahlung direkt nach dem ersten Behandlungstag aus und verschicken dieses postalisch. Zur Begleichung der Rechnung haben Sie 30 Tage Zeit. 

Wird die Zuzahlung nicht fristgerecht geleistet, rechnen wir den Gesamtbetrag direkt mit der Krankenkasse ab. Die offene Zuzahlung wird anschließend von der Krankenkasse bei Ihnen eingefordert. 

Wenn die Zuzahlung niedriger ausfällt, etwa weil die Behandlung abgebrochen wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der zu viel geleisteten Zuzahlung. Hierzu benötigen wir Ihre Bankdaten, um den zu viel bezahlten Betrag rückzuerstatten.

Zuzahlungsbefreiung

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie uns einfach Ihren gültigen Befreiungsnachweis vor.

Ausnahme:

Bei Blankoverordnungen erfolgt die Zuzahlung erst nach Abschluss der Behandlung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Ihr Trinitas-Team

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