Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie über eine wichtige Änderung bei der Abrechnung der gesetzlichen Zuzahlung in unserer Physiotherapiepraxis informieren:
Ab sofort stellen wir die Rechnung für die gesetzliche Zuzahlung direkt nach Ihrem ersten Behandlungstag aus. Die Rechnung wird Ihnen postalisch zugesendet. Bitte begleichen Sie den Betrag innerhalb von 30 Tagen.
Sollte die Zuzahlung nicht fristgerecht erfolgen, werden wir den Gesamtbetrag direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Krankenkasse fordert die offene Zuzahlung dann bei Ihnen ein.
Natürlich achten wir darauf, dass keine Überzahlungen entstehen. Sollte Ihre Zuzahlung einmal zu hoch berechnet oder gezahlt worden sein – beispielsweise bei vorzeitigem Abbruch der Behandlung – erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag umgehend. Dies ist in § 8 Abs. 5 der Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Heilmitteln in der Physiotherapie geregelt.
Ausnahme:
Bei sogenannten Blankoverordnungen erfolgt die Zuzahlung erst nach Abschluss der Behandlung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Ihr Trinitas-Team
Trinitas
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